Warum Waffensachkunde
Jede Sportschützin, jeder Sportschütze der eine WBK-pflichtige Waffe erwerben möchte, muss dem zuständigen Amt seine/ihre Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen nachweisen. Dieser Nachweis ist nach Paragraph 7 (Waffengesetz) in Form einer Schulung mit festgelegten Unterrichtseinheiten und einer anschließenden Prüfung zu erbringen.
Vermittelt und geprüft werden dabei theoretische Inhalte rund um das Thema Schusswaffen sowie der praktische Umgang mit diesen. Der Gesetzgeber schreibt den Inhalt und die Dauer der Schulung vor und stellt einen entsprechenden Fragenkatalog für die Prüfung zur Verfügung. Eine Waffensachkundeschulung besteht demnach aus 22 Unterrichtseinheiten zu je 45min und einer theoretischen Prüfung bei der 100 Fragen aus dem Bereich Waffenrecht, Aufbewahrung, Transport, Waffentechnik, Munition, Notwehr und weiteren Themen, teils frei, teils als MultipleChoice-Fragen beantwortet werden müssen. Im praktischen Teil müssen die Teilnehmer(innen) den sicheren Umgang mit verschiedenen Waffen sowie die Kenntnis über im Schießsport verwendete Munition nachweisen. Dazu gehört natürlich auch die richtige Handhabung der „Sportgeräte“ um das zu erreichen was man im Schießsport erreichen möchte, nämlich möglichst viele gute Treffer auf einer Scheibe zu platzieren. Aus diesem Grund gehören auch entsprechende Basics wie der richtige Griff, der richtige Stand und korrektes Zielen und Abziehen zum Umfang einer Waffensachkundeschulung.
Die verpflichtende Waffensachkundeschulung richtet sich in erster Linie an Neulinge im Schießsport, die bisher noch nichts mit Schusswaffen zu tun hatten. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass ehemalige oder auch aktive Berufswaffenträger (z.B. Bundewehrangehörige, Wachdienst oder Polizeiangehörige) den Schießsport als Hobby ausüben möchten. Diese Personen verfügen dann natürlich bereits über Erfahrung im Umgang mit Waffen, da aber die entsprechenden Ausbildungen in der Regel von den Ämtern nicht als Waffensachkunde für Sportschützen anerkannt werden, müssen auch sie eine entsprechende Schulung/Prüfung absolvieren.
Die Waffensachkundeschulung für den Schützengau Straubing Bogen werden zukünftig Michael Geiger (Lehrgangsleiter), Julia Heitzer, Michael Prokisch und Axel Köppen durchführen. Alle vier haben ihre sportliche Heimat in der kgl. priv. Schützengilde Straubing und sind seit Jahren auch als Wettkampfschützen sportlich unterwegs.
Schulung
Inhalt der Sachkunde
Ein Sachkundelehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Autorisiert für die Durchführung des Lehrganges und die Abnahme der Prüfung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschießsportverbände im Deutschen Schützenbund,[3] die nach Richtlinien arbeiten, die die jeweiligen Landesdachverbände vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden.
Für Sportschützen gilt dabei § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe „c“ AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung). Hiernach gilt die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen, „… wenn der Antragsteller die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse … als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung …, des … Schießsportverbandes nachgewiesen hat.“
Theoretischer Teil
Der Teilnehmer an einem Sachkundelehrgang soll über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands Kenntnisse erlangen. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes m it einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen.